Kanalbauarbeiten
- Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe in Nennweiten ≤ DN 250 in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken bis zu einer Tiefenlage von 3 m.
- Betriebsfertige Erstellung, Änderung und Sanierung von privaten Grundstücksentwässerungen
- Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen §61a LWG
- Reparaturarbeiten an privaten und öffentlichen Abwasserleitungen